Weitere Entscheidung unten: FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2001

Rechtsprechung
   FG Berlin, 05.04.2001 - 1 K 1335/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14548
FG Berlin, 05.04.2001 - 1 K 1335/99 (https://dejure.org/2001,14548)
FG Berlin, Entscheidung vom 05.04.2001 - 1 K 1335/99 (https://dejure.org/2001,14548)
FG Berlin, Entscheidung vom 05. April 2001 - 1 K 1335/99 (https://dejure.org/2001,14548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (steuerfreie Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sperrwirkung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anwachsung durch Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 909
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.12.2002 - II R 31/01

    Grunderwerbsteuer bei Gesamthandsgemeinschaft

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage stattgegeben und in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 909 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt: Der Erwerbsvorgang sei gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG in vollem Umfang von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, weil die Gesellschafter der GbR und der Klägerin im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs in identischem Umfang an beiden Gesellschaften beteiligt gewesen seien.
  • FG Berlin, 15.11.2001 - 1 K 1448/98

    1. Vorliegen eines einheitlichen Leistungsgegenstandes, 2. Treugeber nicht am

    Der hier zu entscheidende Fall ist deshalb grundlegend anders gelagert als der Fall, über den der Senat mit Urteil vom 5. April 2001 zum Aktenzeichen 1 K 1335/99 zu entscheiden hatte.

    Hiernach sollte die durch Gesellschaftsvertrag eingeräumte Befugnis zur einseitigen Veränderung der gesamthänderischen Mitberechtigung nicht ausreichen, um zu einer rechtsgeschäftlichen Veränderung der Beteiligungsverhältnisse nach § 6 Abs. 4 GrEStG zu gelangen (vgl. EFG 2001, 909).

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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2001 - 1 K 209/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15199
FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2001 - 1 K 209/00 (https://dejure.org/2001,15199)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.05.2001 - 1 K 209/00 (https://dejure.org/2001,15199)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 1 K 209/00 (https://dejure.org/2001,15199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteuer aufgrund Gestaltungsmissbrauchs bei Erwerb eines GbR-Anteils

  • rechtsportal.de

    Grunderwerbsteuer aufgrund Gestaltungsmissbrauchs bei Erwerb eines GbR-Anteils

  • datenbank.nwb.de

    Grunderwerbsteuer aufgrund Gestaltungsmissbrauchs bei Erwerb eines GbR-Anteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 909
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.05.1989 - II R 86/86

    Zur Grunderwerbsteuerpflicht bei der Übertragung von GbR-Anteilen

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.05.2001 - 1 K 209/00
    Nach § 42 Satz 2 AO ist deshalb der Steueranspruch so entstanden, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen Gestaltung entsteht (BFH, Urt. v. 10.05.1989 - II R 86/86 - BStBl. II 1989, S. 628; Pahlke/Franz, GrEStG , 2. Aufl., 1999, § 1 , Rz. 63 ff.; Hofmann, GrEStG , 7. Aufl., 2001, § 1 , Rz. 23 ff.; Fischer in: Boruttau, GrEStG , 14. Aufl., 1997, § 1, Rz. 756, der mit dem gleichen Ergebnis allerdings entgegen der Rechtsprechung des BFH nicht § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO , sondern § 1 Abs. 2 GrEStG für einschlägig hält).
  • FG Hamburg, 30.09.2004 - III 599/01

    Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis durch GbR-Beitritt

    Nach der vorstehenden - insoweit spezielleren - Würdigung kommt es nicht mehr auf die nachträglich zur Vereinfachung in das Gesetz eingefügte Auffangvorschrift § 1 Abs. 2a GrEStG (95%-Anteilsübertragungen) an (vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Mai 2001, 1 K 209/00, EFG 2001, 909, Revision BFH II R 36/01).
  • FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 2388/99

    Zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen erforderlicher Erwerb einer

    Sie stelle einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO dar (vgl. BFH Urteil vom 2. Februar 1994 II R 84/90, BFH/NV 1994, 824, BFH Urteil vom 10. Mai 1989 II R 86/86, BStBl. II 1989, 628; vgl. auch FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Mai 2001, EFG 2001, 909).
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